IGP ist seit 01.01.2019 die neue Bezeichnung des früheren Schutzhundesports
Die Ausbildung zum geprüften Schutzhund erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen über die Verhaltensweisen des Hundes, Selbstdisziplin, Einfühlungsvermögen und Sachverstand.
IGP besteht aus drei Disziplinen:
Abt. A : Fährtenarbeit
Abt. B : Gehorsamsübungen
Abt. C : Schutzdienst
Bei der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer den direkten Kontakt mit der Natur, während der Hund in einem Gelände (z.B. Acker, Wiese oder Wald) durch den Einsatz seines Geruchssinns, eine Fährte und/oder Gegenstände finden muss. Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes geschult.
Bei den Gehorsamsübungen müssen Hund und Hundeführer Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Es wird Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.
Bei der Ausbildung im Schutzdienst werden verschiedene Triebe des Hundes genutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam, Nervenstärke und Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist auch der Grund, weshalb so gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.
Voraussetzung um an einer Schutzhundeprüfung teilnehmen zu können ist das vorherige Ablegen einer Begleithundeprüfung.
Weitere Details sind in den Übungsstunden zu erfahren.
Hier geht es zu den TRAININGSZEITEN